Körperliche Voraussetzungen
Ganz klar:
- Schornsteinfeger und Dachdecker müssen schwindelfrei sein.
- Fliegendes Personal darf nicht unter panischer Flugangst leiden.
- Bergleute dürfen keine Platzangst haben.
- Logopäden und Musiker brauchen ein feines Gehör.
Diese Zusammenhänge liegen auf der Hand. Es gibt aber in vielen anderen Berufen ähnliche Anforderungen auf körperlich-gesundheitlichem Gebiet, die weitgehend unbekannt sind. Hier gleich ein kleines Beispiel:
Welche drei Zahlen siehst du hier?

Wenn du in diesen drei Feldern nicht die Zahlen 8, 7 und 35 erkennst, bist du mit einiger Wahrscheinlichkeit farbenblind. Etwas mehr Gewissheit verschaffen Selbsttests im Internet:
- Ausschnitt aus den Farbsehtesttafeln nach Dr. Ishihara
- 24 Farbsehtesttafeln nach Dr. Ishihara
(schlechte Übersetzung, Grafiken mit Maus-L anklicken!) - Farbanordnungstest (colblindor, englisch, JAVA muss installiert sein)
- Farbknopf-Sehtest (Universität Wien, nach Farnsworth)
In Zweifelsfällen sollte ein Test beim Augenarzt erfolgen, denn in diesem Punkt solltest du dir sofort Klarheit verschaffen: Nicht nur in vielen Medien- und Gestaltungsberufen und im Verkehrswesen, sondern zum Beispiel auch in Elektronikerberufen ist ein uneingeschränktes Farbsehvermögen gefordert. Diese Berufe würden für dich ausscheiden, wenn sich der Verdacht auf Farbenblindheit bestätigt.
Mangelnde Farbsehtüchtigkeit macht einem Elektroniker im harmlosesten Fall das Leben schwer, in dem er z. B. die Farbcodes auf Bauteilen wie Widerständen nicht korrekt ablesen kann und damit die Bauteile falsch identifiziert. Es kann aber auch sehr gefährlich (sogar lebensgefährlich!) für ihn und andere werden, wenn er bei mehradrigen Kabeln die farblich kodierten Adern nicht korrekt identifizieren kann: Über den Farbcode wird die Funktion bzw. die Gefährlichkeit oder Ungefährlichkeit einer bestimmten Ader ausgedrückt.
Eine ähnliche weitreichende Bedeutung auf die Berufswahl können Allergien haben. Wer unter Allergien leidet oder eine große Allergieneigung aufweist, sollte sich frühzeitig informieren, ob die Berufswünsche damit kollidieren. Leider gibt es zu diesem Thema nur recht grobe Informationen im Internet (z. B. vom Arbeitkreis allergiekrankes Kind), so dass im Zweifelsfall der Hausarzt oder ein Arbeitsmediziner befragt werden sollte.
Egal, ob es sich um Farbenblindheit oder eine Allergie handelt: Je frühzeitiger man diese Einschränkung erkennt und sich umorientieren kann, desto besser! Wenn solche Ausschlussgründe erst ganz am Ende des Bewerbungsverfahrens bei einer betriebsärztlichen Einstelluntersuchung erkannt werden, ist es für eine Umorientierung zum selben Einstelltermin meistens zu spät: Oft verlieren die Betroffenen ein ganzes Jahr.
